Equal Pay & Entgelttransparenz

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Ihre Rechte kennen

Entgelttransparenz: Ihre Rechte und Ihr Vorgehen

Drei wichtige Punkte, die Beschäftigte kennen sollten.

01

Was ist Entgelttransparenz?

In größeren Betrieben können Beschäftigte Auskunft zu Gehaltsstrukturen vergleichbarer Stellen und zu den Kriterien der Bezahlung verlangen. So entsteht Transparenz - und Sie können mögliche Ungleichbehandlungen erkennen und ansprechen.

02

Was sind Ihre Rechte?

Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist Ihr Recht. Gibt es Hinweise auf Benachteiligung, muss der Arbeitgeber sachliche, geschlechtsneutrale Gründe darlegen - das hat die Rechtsprechung bestätigt.

03

Was können Sie tun?

Drei Schritte genügen: 1) Situation prüfen und eine passende Vergleichstätigkeit benennen. 2) Auskunft beim Arbeitgeber in Textform anfordern. 3) Ergebnis bewerten und bei Bedarf Equal-Pay-Ansprüche durchsetzen - mit Unterstützung unserer Kanzlei.

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Wir zeigen Ihnen, wie wir Ihren Fall gemeinsam prüfen können.

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Individuelle Bewertung erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen möglich.

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Arbeitgeber reagieren auf anwaltliche Schreiben anders als auf private Anfragen.

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Auskunft ohne rechtliche Einordnung wertlos Die Antwort des Arbeitgebers zu verstehen und zu nutzen, erfordert Fachwissen
Arbeitgeber reagiert oft nicht auf Privatpersonen Ohne anwaltliche Unterstützung werden Anfragen häufig ignoriert oder abgeblockt
Fristen werden häufig übersehen Verjährungsfristen und Ausschlussfristen können Ihren Anspruch vernichten
Beweislast liegt allein bei Ihnen Ohne rechtliche Begleitung ist es schwer, die nötigen Belege zusammenzustellen
Ohne Anwalt kaum Aussicht auf Erfolg Arbeitgeber haben eigene Rechtsabteilungen - Sie brauchen jemanden auf Ihrer Seite
Rechtliche Grundlagen

Ihr Recht auf gleichen Lohn ist gesetzlich verankert

Diese Urteile und Gesetze stärken Ihre Position.

BAG-Urteil 16.02.2023 · 8 AZR 450/21
Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kann eine niedrigere Vergütung gegenüber einer Vergleichsperson des anderen Geschlechts die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung auslösen (§ 22 AGG). Der Arbeitgeber muss dann objektive, geschlechtsneutrale Gründe darlegen. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall.
EU-Richtlinie 2023/970 · Umsetzung bis Juni 2026
Die Pay-Transparency-Richtlinie ist bis Juni 2026 umzusetzen. Sie stärkt Transparenz durch Entgeltangaben gegenüber Bewerbenden vor Vertragsschluss und durch Berichts- und Transparenzpflichten für Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten. Konkrete Pflichten in Deutschland ergeben sich mit dem Umsetzungsgesetz.
Entgelttransparenzgesetz · § 10 EntgTranspG
Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten können in Textform Auskunft verlangen: den auf Vollzeitäquivalente hochgerechneten Median des monatlichen Bruttoentgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts sowie die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung. Keine Angabe, wenn die Vergleichsgruppe weniger als sechs Personen umfasst.
Art. 157 AEUV · Grundsatz der Entgeltgleichheit
Art. 157 AEUV garantiert gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit und ist vor deutschen Gerichten unmittelbar durchsetzbar. Nationale Vorschriften - etwa §§ 3 und 7 EntgTranspG - sind daran auszurichten.
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Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei berät seit Jahren Arbeitnehmerinnen im Bereich Equal Pay und Arbeitsrecht. Wir kennen die Fallstricke - und kämpfen für Ihr Recht. Von der ersten Auskunftsanfrage bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten wir Sie persönlich, verständlich und zielorientiert. Kein Juristendeutsch, keine leeren Versprechen. Nur klare Beratung auf Augenhöhe.

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