Equal Pay 2026: Was Ihnen das Transparenzgesetz wirklich bringt
Das Entgelttransparenzgesetz gilt seit 2018 - aber kaum jemand nutzt es. Welche Auskunftsrechte Sie haben und wie Sie sie einsetzen.
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Drei wichtige Punkte, die jede Arbeitnehmerin kennen sollte.
Das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten, auf Anfrage Auskunft über das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Kollegen zu geben. Ziel ist es, versteckte Lohnungleichheiten sichtbar zu machen und Frauen die Möglichkeit zu geben, faire Bezahlung einzufordern.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2023 (8 AZR 450/21) entschieden: Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die EU-Richtlinie 2023/970 verschärft diese Pflichten ab Juni 2026 - Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen Gehaltsdaten aktiv offenlegen. Handeln Sie jetzt.
In drei Schritten zur Klarheit: Zunächst prüfen Sie Ihren Fall mit unserem kostenlosen Schnellcheck. Bei positivem Ergebnis fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei begleitet Sie dann vom Auskunftsverlangen bis zur Nachzahlung - klar, direkt und auf Ihrer Seite.
Arbeitgeber reagieren auf anwaltliche Schreiben anders als auf private Anfragen.
Diese Urteile und Gesetze stärken Ihre Position.
Unsere Kanzlei berät seit Jahren Arbeitnehmerinnen im Bereich Equal Pay und Arbeitsrecht. Wir kennen die Fallstricke - und kämpfen für Ihr Recht. Von der ersten Auskunftsanfrage bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten wir Sie persönlich, verständlich und zielorientiert. Kein Juristendeutsch, keine leeren Versprechen. Nur klare Beratung auf Augenhöhe.
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