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Was Sie wissen sollten
Drei wichtige Punkte, die jede Arbeitnehmerin kennen sollte.
01
Was ist Entgelttransparenz?
Das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten, auf Anfrage Auskunft über das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Kollegen zu geben. Ziel ist es, versteckte Lohnungleichheiten sichtbar zu machen und Frauen die Möglichkeit zu geben, faire Bezahlung einzufordern.
02
Was sind Ihre Rechte?
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2023 (8 AZR 450/21) entschieden: Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die EU-Richtlinie 2023/970 verschärft diese Pflichten ab Juni 2026 - Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen Gehaltsdaten aktiv offenlegen. Handeln Sie jetzt.
03
Was können Sie tun?
In drei Schritten zur Klarheit: Zunächst prüfen Sie Ihren Fall mit unserem kostenlosen Schnellcheck. Bei positivem Ergebnis fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei begleitet Sie dann vom Auskunftsverlangen bis zur Nachzahlung - klar, direkt und auf Ihrer Seite.
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Unternehmen
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Dauer
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?
Gibt es in Ihrem Unternehmen männliche Kollegen in einer vergleichbaren Position?
Wie hoch schätzen Sie den Gehaltsunterschied?
Wie lange sind Sie bereits im Unternehmen?
Warum uns beauftragen?
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Beweislast liegt allein bei IhnenOhne rechtliche Begleitung ist es schwer, die nötigen Belege zusammenzustellen
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Ihr Recht auf gleichen Lohn ist gesetzlich verankert
Diese Urteile und Gesetze stärken Ihre Position.
BAG-Urteil vom 16.02.2023 · 8 AZR 450/21
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Verdient eine Frau weniger als ein männlicher Kollege in vergleichbarer Position, begründet dies die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung. Der Arbeitgeber muss diese Vermutung widerlegen.
EU-Richtlinie 2023/970 · Umsetzung bis Juni 2026
Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen Gehaltsdaten aktiv offenlegen. Arbeitnehmerinnen erhalten das Recht auf Auskunft über Gehaltsspannen und Durchschnittsverdienste - noch bevor sie eingestellt werden.
Entgelttransparenzgesetz · §10 EntgTranspG
In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben Arbeitnehmerinnen einen individuellen Auskunftsanspruch. Sie können konkret fragen, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen - und dieses Wissen rechtlich nutzen.
Art. 157 AEUV · Grundsatz der Lohngleichheit
Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ist im EU-Primärrecht verankert. Er gilt unmittelbar und kann direkt vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden - unabhängig von nationalen Gesetzen.
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Unsere Kanzlei berät seit Jahren Arbeitnehmerinnen im Bereich Equal Pay und Arbeitsrecht. Wir kennen die Fallstricke - und kämpfen für Ihr Recht. Von der ersten Auskunftsanfrage bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten wir Sie persönlich, verständlich und zielorientiert. Kein Juristendeutsch, keine leeren Versprechen. Nur klare Beratung auf Augenhöhe.
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Kubik Schaffner PartG mbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nr. PR 2821, mit Standorten in Frankfurt am Main und Berlin.
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Vertretungsberechtigte Partner
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Aufsichtsbehörden
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Rechtsanwaltskammer Berlin (zuständig für Benjamin Kreiner)
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